Allgemeine Geschäftsbedingungen der IT Heinrich GmbH (gültig ab 01.07.2022
§1 Geltung
Die IT Heinrich GmbH (im folgenden Dienstleister genannt) erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten, soweit der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Dienstleister sie schriftlich bestätigt. Auch die Bedingung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
(3) Der Dienstleister ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen.Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Der Dienstleister weist seine Kunden schriftlich oder via Mail bei Beginn der Frist besonders darauf hin, daß die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn der Kunde ihr nicht binnen 6 Wochen widerspricht.
(4) Der Dienstleister behält sich vor, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Telekommunikationsdienstleistungen abweichend von Abs. 3 gemäß § 28 Telekommunikation Kundenschutzverordnung (TKV) iVm § 23, Abs. 2 Nr.1a des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) zu ändern.
§2 Leistungspflichten des Dienstleisters
(1) Der Dienstleister gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Infrastruktur von 98,0% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich vom Dienstleister liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.).
(2) Soweit der Dienstleister kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Dienstleister ist befugt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb einer Frist von 24 Stunden einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In diesem Fall informiert der Dienstleister den Kunden unverzüglich.
(3) Soweit nicht ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart, gewährt der Dienstleister dem Kunden keine kostenlose technische Unterstützung (Support). Geleistet wird der Support werktags via eMail und Telefon innerhalb der normalen Bürozeiten. Der Dienstleister leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
(4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Dienstleister die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
§3 Internetdomains
(1) Sofern der Kunde über den Dienstleister eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle zu Stande, der Dienstleister wird nur als Vertreter des Kunden tätig. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle.
(2) Die vorstehend genannte Regelung gilt auch für die Registrierungsgebühren anderer Vergabestellen, sofern der Dienstleister nicht bei Vertragsabschluss auf eine andere Regelung
hinweist.
(3) Der Dienstleister hat auf die Domainvergabe keinerlei Einfluss. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Dienstleister vergebenen Subdomains. Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er den Dienstleister hiervon unverzüglich unterrichten. Der Dienstleister ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe von mindestens EUR 8.000 (in Worten: achttausend Euro) stellt.Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde den Dienstleister hiermit frei.
§4 Internetpräsenzen
(1) Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendeten Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die gewaltverherrlichende, pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000 ( in Worten: fünftausend Euro ). Der Dienstleister ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen zudem berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen.
§5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, dem Dienstleister jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage des Dienstleisters binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, eMail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des Kunden.
(2) Der Kunde hat die in seinen POP3-eMail-Postfächern eingehenden Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. Der Dienstleister behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. Der Dienstleister behält sich weiter das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, vom Dienstleister zum Zwecke des Zugang zu dessen Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Dienstleister unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen des Dienstleisters verursachen, insbesondere CGI- und PHP-Skripte. Der Dienstleister kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat.
(5) Der Kunde verpflichtet sich ferner, die vom Dienstleister gestellten Ressourcen nicht für folgende Handlungen einzusetzen:
(a) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking);
(b) Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (Spam/Mail-Bombing),
(c) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning);
(d) Versenden von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z.B. nach Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung);
(e) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren. Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist der Dienstleister zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
§6 Abnahme, Eigentumsvorbehalt
(1) Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung vom Dienstleister mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum des Dienstleisters. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Dienstleister, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
§7 Kündigung und ihre Folgen
(1) Die Fristen für die ordentliche Kündigung beider Parteien ergeben sich aus dem jeweils vom Dienstleister erstellten Angebot.
(2) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Dienstleister insbesondere vor, wenn der Kunde:
(a) mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät.
(b) schuldhaft gegen eine der in den §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 4, 5 Abs. 5, 5 Abs. 6 geregelten Pflichten verstößt, der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist seine Internet-Präsenz nicht so umgestaltet, dass sie den in § 5 Abs. 5 aufgestellten Vorgaben genügt.
(3) Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens zum Kündigungstermin in die Pflege eines anderen Dienstleisters gestellt hat, ist der Dienstleister berechtigt, die Domain im Namen des Kunden freizugeben oder die Domain nach DENIC-Direktpreisliste künftig abzurechnen.
(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Posteinschreiben.
§8 Preise, Zahlung und Mahngebühren
(1) Die in diesem Auftrag vereinbarten Entgelte bucht der Auftragnehmer monatlich im Vorraus per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden ab. Setupgebühren und wegen Vertragsschluss, Vertragsänderung oder ähnlichen Fällen anteilig anfallende Entgelte werden sofort per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Sollte dem Auftragsnehmer durch die Zahlungsverweigerung des Konto führenden Instituts Kosten entstehen, wird der Kunde diese auf Anforderung unverzüglich erstatten.
(2) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am vierzehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto des Dienstleisters gutgeschrieben sein. Bei Überschreitung des Zahlungszeitraumes werden Mahngebühren erhoben.
(3) Für den Fall, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er - sofern er Vollkaufmann ist - vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 10 % jährlich. Sollte sich der Kunde länger als 30 Tage mit seinen fälligen Zahlungen in Verzug befinden, ist der Dienstleister zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.
(4) Sofern der Kunde Nicht-Kaufmann ist, schuldet er im Falle des Verzugs Zinsen in Höhe von 10 % jährlich, falls er keinen wesentlich niedrigeren Zinsschaden nachweist. Der Dienstleister ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Sofern die Preissteigerung deutlich über dem Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten liegt, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht für Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Preise zu. Übt der Kunde das Kündigungsrecht nicht aus, wird der Vertrag mit den neuen Konditionen fortgesetzt. Der Dienstleister ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
(6) Gegen Forderungen vom Dienstleister kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB.
$9 Rechte Dritter
(1) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn vom Dienstleister erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht,verstößt. Der
Dienstleister behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf seinem Server auszunehmen. Den Anbieter wird er von einer etwa vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn der Dienstleister von dritter Seite aufgefordert werden, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen.
(2) Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird der Dienstleister die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Dienstleister hiermit frei.
§10 Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen
(1) Soweit der Dienstleister für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Internet-Präsenzen gestaltet, überträgt er dem Kunden ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
(2) Sofern der Dienstleister dem Kunden Software zur Verfügung stellt (z.B. Betriebssysteme,Shop-Software), überträgt er dem Kunden ein nicht-ausschließliches Recht für die Dauer der Vertragslaufzeit. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller. Sobald das Nutzungsrecht des Kunden endet (z.B. durch Beendigung des Vertrags), hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an den Dienstleister zurück zu geben. Der Kunde löscht die Software in jeder Form von seinen oder angemieteten Rechnern, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.
§11 Gewährleistung
(1) Der Dienstleister ist berechtigt, technische Anlagen und/oder Teile davon austauschen bzw. technische Änderungen vornehmen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum des Dienstleisters über.
(2) Der Kunde hat gemietete oder gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Bereitstellung oder Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch oder anderweitig vom Dienstleister dafür zur Verfügung gestellten Dokumentationen durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
(3) Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert der Dienstleister kostenlos Ersatz. Der Dienstleister ist berechtigt, nach seiner Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. Der Dienstleister ist verpflichtet, sein Wahlrecht spätestens 10 Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei dem Dienstleister auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen.
(4) Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programm-/Entwicklungsstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
(5) Der Kunde hat den Dienstleister bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern und erforderlichenfalls zu entfernen.
(6) Der Dienstleister weißt darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Der Dienstleister garantiert nicht, dass vom Dienstleister eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügen, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, ferner, dass diese Absturz-, Fehler- und Virusfrei ist. Der Dienstleister gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass vom Dienstleister eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert. Für bekannte Fehler seitens des Herstellers übernimmt der Dienstleister keinerlei Gewährleistung.
§12 Haftungsbeschränkung
Der Dienstleister haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen. Der Dienstleister haftet bei Vorsatz sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Ebenso haftet der Dienstleister nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nach den gesetzlichen Vorschriften, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze (z. Zt. EUR 12.782,30). Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen haftet der Dienstleister lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze (z. Zt. EUR 12.782,30). Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.
§13 Datenschutz
(1) Der Dienstleister weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), vom Dienstleister während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung einverstanden. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt der Dienstleister auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
(2) Der Dienstleister verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Der Dienstleister wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als der Dienstleister gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
(3) Der Dienstleister weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Dienstleister das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
§14 Freistellung Allgemeine Geschäftsbedingungen der IT Heinrich GmbH (gültig ab 01.07.2022
§1 Geltung
Die IT Heinrich GmbH (im folgenden Dienstleister genannt) erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten, soweit der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Dienstleister sie schriftlich bestätigt. Auch die Bedingung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
(3) Der Dienstleister ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Der Dienstleister weist seine Kunden schriftlich oder via Mail bei Beginn der Frist besonders darauf hin, daß die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn der Kunde ihr nicht binnen 6 Wochen widerspricht.
(4) Der Dienstleister behält sich vor, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Telekommunikationsdienstleistungen abweichend von Abs. 3 gemäß § 28 Telekommunikation Kundenschutzverordnung (TKV) iVm § 23, Abs. 2 Nr.1a des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) zu ändern.
§2 Leistungspflichten des Dienstleisters
(1) Der Dienstleister gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Infrastruktur von 98,0% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich vom Dienstleister liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.).
(2) Soweit der Dienstleister kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Dienstleister ist befugt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb einer Frist von 24 Stunden einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In diesem Fall informiert der Dienstleister den Kunden unverzüglich.
(3) Soweit nicht ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart, gewährt der Dienstleister dem Kunden keine kostenlose technische Unterstützung (Support). Geleistet wird der Support werktags via eMail und Telefon innerhalb der normalen Bürozeiten. Der Dienstleister leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
(4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Dienstleister die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
§3 Internetdomains
(1) Sofern der Kunde über den Dienstleister eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle zu Stande, der Dienstleister wird nur als Vertreter des Kunden tätig. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle.
(2) Die vorstehend genannte Regelung gilt auch für die Registrierungsgebühren anderer Vergabestellen, sofern der Dienstleister nicht bei Vertragsabschluss auf eine andere Regelung hinweist.
(3) Der Dienstleister hat auf die Domainvergabe keinerlei Einfluss. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Dienstleister vergebenen Subdomains. Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er den Dienstleister hiervon unverzüglich unterrichten. Der Dienstleister ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe von mindestens EUR 8.000 (in Worten: achttausend Euro) stellt.Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde den Dienstleister hiermit frei.
§4 Internetpräsenzen
(1) Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendeten Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die gewaltverherrlichende, pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000 ( in Worten: fünftausend Euro ). Der Dienstleister ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen zudem berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen.
§5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, dem Dienstleister jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage des Dienstleisters binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift,eMail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des Kunden.
(2) Der Kunde hat die in seinen POP3-eMail-Postfächern eingehenden Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. Der Dienstleister behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. Der Dienstleister behält sich weiter das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, vom Dienstleister zum Zwecke des Zugang zu dessen Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Dienstleister unverzüglich zu informieren,sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen des Dienstleisters verursachen, insbesondere CGI- und PHP-Skripte. Der Dienstleister kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat.
(5) Der Kunde verpflichtet sich ferner, die vom Dienstleister gestellten Ressourcen nicht für folgende Handlungen einzusetzen:
(a) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking);
(b) Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (Spam/Mail-Bombing),
(c) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning);
(d) Versenden von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z.B. nach Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung);
(e) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren. Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist der Dienstleister zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
§6 Abnahme, Eigentumsvorbehalt
(1) Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung vom Dienstleister mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware
Eigentum des Dienstleisters. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Dienstleister, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
§7 Kündigung und ihre Folgen
(1) Die Fristen für die ordentliche Kündigung beider Parteien ergeben sich aus dem jeweils vom Dienstleister erstellten Angebot.
(2) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Dienstleister insbesondere vor, wenn der Kunde:
(a) mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät.
(b) schuldhaft gegen eine der in den §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 4, 5 Abs. 5, 5 Abs. 6 geregelten Pflichten verstößt, der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist seine Internet-Präsenz nicht
so umgestaltet, dass sie den in § 5 Abs. 5 aufgestellten Vorgaben genügt.
(3) Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens zum Kündigungstermin in die Pflege eines anderen Dienstleisters gestellt hat, ist der Dienstleister berechtigt, die Domain im Namen des
Kunden freizugeben oder die Domain nach DENIC-Direktpreisliste künftig abzurechnen.
(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Posteinschreiben.
§8 Preise, Zahlung und Mahngebühren
(1) Die in diesem Auftrag vereinbarten Entgelte bucht der Auftragnehmer monatlich im Vorraus per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden ab. Setupgebühren und wegen Vertragsschluss,
Vertragsänderung oder ähnlichen Fällen anteilig anfallende Entgelte werden sofort per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen,
dass sein Konto im Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Sollte dem Auftragsnehmer durch die Zahlungsverweigerung des Konto führenden Instituts Kosten entstehen,
wird der Kunde diese auf Anforderung unverzüglich erstatten.
(2) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am vierzehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung
angegebenen Konto des Dienstleisters gutgeschrieben sein. Bei Überschreitung des Zahlungszeitraumes werden Mahngebühren erhoben.
(3) Für den Fall, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er - sofern er Vollkaufmann ist - vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 10 %
jährlich. Sollte sich der Kunde länger als 30 Tage mit seinen fälligen Zahlungen in Verzug befinden, ist der Dienstleister zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.
(4) Sofern der Kunde Nicht-Kaufmann ist, schuldet er im Falle des Verzugs Zinsen in Höhe von 10 % jährlich, falls er keinen wesentlich niedrigeren Zinsschaden nachweist. Der Dienstleister ist,
sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Sofern die Preissteigerung deutlich über dem Anstieg der allgemeinen
Lebenshaltungskosten liegt, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht für Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Preise zu. Übt der Kunde das Kündigungsrecht nicht
aus, wird der Vertrag mit den neuen Konditionen fortgesetzt. Der Dienstleister ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte
vorzunehmen.
(6) Gegen Forderungen vom Dienstleister kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung
eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB.
$9 Rechte Dritter
(1) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn vom Dienstleister erstellten
Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht,verstößt. Der
Dienstleister behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf seinem Server auszunehmen. Den Anbieter wird er von einer etwa vorgenommenen Löschung
der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn der Dienstleister von dritter Seite aufgefordert werden, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich
fremde Rechte verletzen.
(2) Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird der Dienstleister die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Dienstleister hiermit frei.
§10 Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen
(1) Soweit der Dienstleister für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Internet-Präsenzen gestaltet, überträgt er dem Kunden ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an den
erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
(2) Sofern der Dienstleister dem Kunden Software zur Verfügung stellt (z.B. Betriebssysteme,Shop-Software), überträgt er dem Kunden ein nicht-ausschließliches Recht für die Dauer der
Vertragslaufzeit. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller. Sobald das Nutzungsrecht des Kunden endet (z.B. durch Beendigung des Vertrags), hat der
Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an den Dienstleister zurück zu geben. Der Kunde löscht die
Software in jeder Form von seinen oder angemieteten Rechnern, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.
§11 Gewährleistung
(1) Der Dienstleister ist berechtigt, technische Anlagen und/oder Teile davon austauschen bzw. technische Änderungen vornehmen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum des
Dienstleisters über.
(2) Der Kunde hat gemietete oder gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen
fehlerhafte Bereitstellung oder Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter
Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem
Bedienerhandbuch oder anderweitig vom Dienstleister dafür zur Verfügung gestellten Dokumentationen durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
(3) Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert der Dienstleister kostenlos Ersatz. Der Dienstleister ist berechtigt, nach seiner Wahl statt der Lieferung von
Ersatzware nachzubessern. Der Dienstleister ist verpflichtet, sein Wahlrecht spätestens 10 Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei dem Dienstleister auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht
auf den Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende
Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen.
(4) Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programm-/Entwicklungsstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen
Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
(5) Der Kunde hat den Dienstleister bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem
Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern und erforderlichenfalls zu entfernen.
(6) Der Dienstleister weißt darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen
fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Der Dienstleister garantiert nicht, dass vom Dienstleister eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den
Anforderungen des Kunden genügen, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, ferner, dass diese Absturz-, Fehler- und Virusfrei ist. Der Dienstleister gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass vom Dienstleister eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum
Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert. Für bekannte Fehler
seitens des Herstellers übernimmt der Dienstleister keinerlei Gewährleistung.
§12 Haftungsbeschränkung
Der Dienstleister haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen. Der Dienstleister haftet bei Vorsatz sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Ebenso haftet der Dienstleister nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nach den gesetzlichen Vorschriften, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze (z. Zt. EUR 12.782,30). Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen haftet der Dienstleister lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze (z. Zt. EUR 12.782,30). Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.
§13 Datenschutz
(1) Der Dienstleister weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten)
betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), vom Dienstleister während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden,
soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung einverstanden. Die erhobenen Bestandsdaten
verarbeitet und nutzt der Dienstleister auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der
Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
(2) Der Dienstleister verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Der
Dienstleister wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als der Dienstleister
gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht
widerspricht.
(3) Der Dienstleister weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik
nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Dienstleister das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten
des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den
Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
§14 Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, den Dienstleister im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der
von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, sind die für den Sitz des Dienstleisters örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. Der Dienstleister
kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz in Dresden erheben.
§16 Schlußbestimmungen
(1) Alle Erklärungen des Dienstleisters können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
(2) Übernimmt eine andere Gesellschaft die Tätigkeit des Dienstleisters und bietet diese Gesellschaft dem Kunde einen Vertrag an, der einem mit dem Dienstleister geschlossenen Vertrag
entspricht, so kann der Dienstleister den bestehenden Vertrag fristlos kündigen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von
den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Dresden, den 01.07.2022
Der Kunde verpflichtet sich, den Dienstleister im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, sind die für den Sitz des Dienstleisters örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. Der Dienstleister kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz in Dresden erheben.
§16 Schlußbestimmungen
(1) Alle Erklärungen des Dienstleisters können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
(2) Übernimmt eine andere Gesellschaft die Tätigkeit des Dienstleisters und bietet diese Gesellschaft dem Kunde einen Vertrag an, der einem mit dem Dienstleister geschlossenen Vertrag entspricht, so kann der Dienstleister den bestehenden Vertrag fristlos kündigen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Dresden, den 01.07.2022